Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt4,89 € je m³ Wasserverbrauch
inkl. MWSt5,38 € je m³ Wasserverbrauch

•   Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke haben eine jährliche Kanalbenützungsgrundgebühr von € 268,95 brutto zu entrichten. Die Vorschreibung dieser Grundgebühr erfolgt vierteljährlich.

•    Darüber hinaus ist ab dem 51. m³ Wasserverbrauch noch zusätzlich eine Kanalbenützungsgebühr aufgrund eines geeichten Wasserzählers in Höhe von € 5,38 brutto/m³ zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr wird jeweils für den Zeitraum vom 1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des lfd. Jahres berechnet und ist am 15. November jeden Jahres fällig, wobei in den ersten drei Quartalen eine Akontozahlung in der Höhe des durch vier geteilten Betrages der Kanalbenützungsgebühr des Vorjahres zu leisten ist.

Die Kanalgebührenordnung finden Sie unter Bürgerservice > Verordnungen