Volksbegehren

Die Abgabe von Unterstützungserklärungen für Volksbegehren ist bei jeder beliebigen Gemeinde in Österreich zu den Zeiten des Parteienverkehrs sowie online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) möglich.  

Derzeit können folgende beim BM.I registrierte Volksbegehren unterstützt werden:

Unterstützungswillige müssen zum Nationalrat wahlberechtigt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung usw.) und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch Auslandsösterreicher). Liegt bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.

Für die Volksbegehren „NEUTRALITÄT Österreichs JA“, „anti-gendern Volksbegehren“, „Verbot für Kinder-Instagram“, "Untersuchungsausschüsse live übertragen", "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung", "Asylstraftäter sofort abschieben", "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung", "Rettung unserer Sparbücher" sowie "Staatsbürgerschaft für Folteropfer"  konnte im Eintragungszeitraum vom vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Außer „Verbot für Kinder-Instagram“, "Rettung unserer Sparbücher" sowie "Staatsbürgerschaft für Folteropfer" haben alle diese Volksbegehren diesen Schwellwert überschritten.

Den Einleitungsanträgen für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“ und „COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ wurde stattgegeben. Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden. Die entsprechenden Kundmachen finden Sie unter www.zwettl-rodl.at/Buergerservice/Amtstafel.

Weitere Informationen zu Volksbegehren finden Sie auf der Homepage des BM.I unter: www.bmi.gv.at/411/start.as.