Volksbegehren

Die Abgabe von Unterstützungserklärungen für Volksbegehren ist bei jeder beliebigen Gemeinde in Österreich zu den Zeiten des Parteienverkehrs sowie online (mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur) möglich.  

Derzeit können folgende beim BM.I registrierte Volksbegehren unterstützt werden:

Unterstützungswillige müssen zum Nationalrat wahlberechtigt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres am Tag der Unterstützung usw.) und in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein (auch Auslandsösterreicher). Liegt bereits eine Unterstützungserklärung für das gegenständliche Volksbegehren vor, so wird eine weitere Unterstützung durch die Datenanwendung des Zentralen Wählerregisters automatisch verhindert.

Für die Volksbegehren mit den Kurzbezeichnungen „Frieden durch Neutralität“, „Nein zu Atomkraft-Greenwashing", „Parteienförderungen abschaffen“, „CO2-Steuer abschaffen“, „Energieabgaben streichen - Volksbegehren“, „Glyphosat verbieten!“, „Essen nicht wegwerfen!“, „Energiepreisexplosion jetzt stoppen!", „Tägliche Turnstunde“, „Kein NATO-Beitritt“, „Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren“, „Kein Elektroauto-Zwang“, „Neutralität Österreichs stärken“ sowie „BIST DU GSCHEIT“ wurden Einleitungsanträge gestellt. Eine Entscheidung über einen Eintragungszeitraum wurde noch nicht getroffen.

Für die Volksbegehren „Gerechtigkeit den Pflegekräften!“„COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren“ und "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" konnte im Eintragungszeitraum vom vom 6. bis 13. November 2023 unterschrieben werden. Die Ergebnisse sind auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht. Damit ein Volksbegehren im Nationalrat in Behandlung genommen werden muss, ist eine Anzahl von 100.000 Unterschriften erforderlich. Alle diese Volksbegehren haben diesen Schwellwert überschritten. 

Weitere Informationen zu Volksbegehren finden Sie auf der Homepage des BM.I unter: www.bmi.gv.at/411/start.as.