Gemäß § 390 ABGB wird bekannt gegeben, dass folgende Gegenstände abgegeben wurden:
- Schlüssel rot mit Karabiner
- 1 Kinderfäustling grau
- Rote Baskenmütze
- Anhänger Herz
- 2 Schlüsseln
- Samsung Galaxy A7
- Lesebrille
- Schlüssel mit Anhänger „KODIAQ“ Aufschrift
- Schwarze Weste
- Emporia Handy weiß
- Goldenes Armketterl mit Herzerl
- Bargeld
- Schlüssel – Wink Haus
- Grüne Geldtasche
- Schaffell Babydecke
- Rucksack mit Trinkflasche & T-Shirt
- Armketterl silber
- Bargeld und Gutscheine
- Schlüssel SISO
- Bargeld
- Schlüssel Wink Haus
- Ladekabel
- Sportbrille
- Fahrrad Tacho (BOSCH)
- 2x Schlüssel mit rotem Kreuz Anhänger
Die Fundgegenstände sind am Gemeindeamt zu den Amtszeiten abzuholen.
Fundgegenstände, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden an den Finder zurückgegeben bzw. entsorgt.