Fundamt

Gemäß § 390 ABGB wird bekannt gegeben, dass folgende Gegenstände abgegeben wurden:


  • Bargeld
  • Schlüssel – Wink Haus
  • Grüne Geldtasche
  • Schaffell Babydecke
  • Rucksack mit Trinkflasche & T-Shirt
  • Armketterl Silber
  • pluxee- Gutscheine
  • Schlüssel SISO

Die Fundgegenstände sind am Gemeindeamt zu den Amtszeiten abzuholen.

Fundgegenstände, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden an den Finder zurückgegeben bzw. entsorgt.