Gemäß § 390 ABGB wird bekannt gegeben, dass folgende Gegenstände abgegeben wurden:
- Bargeld
- Schlüssel – Wink Haus
- Grüne Geldtasche
- Schaffell Babydecke
- Rucksack mit Trinkflasche & T-Shirt
- Armketterl Silber
- pluxee- Gutscheine
- Schlüssel SISO
Die Fundgegenstände sind am Gemeindeamt zu den Amtszeiten abzuholen.
Fundgegenstände, die länger als ein Jahr nicht abgeholt wurden, werden an den Finder zurückgegeben bzw. entsorgt.