Laut der Übergangsregelung in § 23 Abs. 4 Oö. Hundehaltegesetz 2024 müssen Hundehalter spezieller Rassen, deren Hunde bereits am 1. Dezember 2024 gemeldet waren und zu diesem Zeitpunkt noch nicht 8 Jahre als waren, binnen sechs Monaten bei der Gemeinde eine Bestätigung über die Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) vorlegen. Die Frist zur Abgabe einer Bestätigung über die bestandene Prüfung endet daher mit 2. Juni 2025.
Diese Information steht unter anderem sei Mitte November 2024 auf der eigens für das Oö. HHG 2024 eingerichteten Webseiten https://hundehaltung-ooe.at/ (sichermithund) zur Verfügung. Die Verpflichtung zur ATP in der Übergangsbestimmung betriff Hunde folgender Rassen:
· Bullterrier
· American Staffordshire Terrier
· Staffordshire Bullterrier
· Dogo Argentino
· American Pit Bull Terrier
· Tosa Inu
· sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander.
Wird die Bestätigung über die absolvierte ATP nicht bis 2. Juni 2025 vorgelegt, gilt der Hund laut Gesetz grundsätzlich als auffällig.