Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich

Neues Hundehaltegesetz in Oberösterreich

Die Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes (Oö. HHG) ist mit 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird die Eigenverantwortung der Hundehalter ge­stärkt und der größtmögliche Schutz für die oberöster­reichische Bevölkerung gewährleistet. Die Gemeinden erhal­ten mehr Handhabe und können bereits vor schwe­ren Bissvorfällen handeln. Dadurch werden die Hunde­halter aber auch mehr in die Pflicht genommen.

Bei auffälligen Hunden werden künftig klare und strengere Regeln gelten. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden. Hunde können aufgrund ihres aggressi­ven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Be­dro­hung für Mensch und Tier darstellen.

Wie bereits jetzt schon üblich, müssen Hundehalter einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Zusätzlich dazu müssen Hundehalter mit großen Hunden, die ausge­wachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm (ge­messen vom Boden bis zur höchsten Erhebung der Schulter­blätter) oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen, künftig eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung (ATP) bestehen. Die ATP umfasst u. a. den Nachweis über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situatio­nen, wie beispielsweise beim Gassigehen.

Für die sechs Hunderassen Bullterrier, American Stafford­shire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungs­erfordernisse sowie eine Leinen- und Maul­korbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltens­medizinische Evaluierung möglich.

Ein neues, oberösterreichweites Hunderegister wird einge­führt. Es ermöglicht eine bessere Übersicht und die Weiter­gabe von Informationen zwischen den Gemeinden. Ver­merkt werden Informationen über Hundehalter, Aus­bildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote.

Alle Informationen über die Hundehaltung und das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind auf der neuen Homepage des Landes Oberösterreich zu finden: rundumdenhund.at.

 

Wir ersuchen im Sinne eines guten Miteinanders um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in der Hunde­haltung.

06.12.2024 10:38