Die Neufassung des Oö. Hundehaltegesetzes (Oö. HHG) ist mit 1. Dezember 2024 in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz wird die Eigenverantwortung der Hundehalter gestärkt und der größtmögliche Schutz für die oberösterreichische Bevölkerung gewährleistet. Die Gemeinden erhalten mehr Handhabe und können bereits vor schweren Bissvorfällen handeln. Dadurch werden die Hundehalter aber auch mehr in die Pflicht genommen.
Bei auffälligen Hunden werden künftig klare und strengere Regeln gelten. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden. Hunde können aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.
Wie bereits jetzt schon üblich, müssen Hundehalter einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Zusätzlich dazu müssen Hundehalter mit großen Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm (gemessen vom Boden bis zur höchsten Erhebung der Schulterblätter) oder ein Gewicht von mindestens 20 kg aufweisen, künftig eine Alltagstauglichkeits-Überprüfung (ATP) bestehen. Die ATP umfasst u. a. den Nachweis über den verantwortungsbewussten Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen, wie beispielsweise beim Gassigehen.
Für die sechs Hunderassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- und Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich.
Ein neues, oberösterreichweites Hunderegister wird eingeführt. Es ermöglicht eine bessere Übersicht und die Weitergabe von Informationen zwischen den Gemeinden. Vermerkt werden Informationen über Hundehalter, Ausbildungen, Vorfälle oder Hundehalteverbote.
Alle Informationen über die Hundehaltung und das neue Oö. Hundehaltegesetz 2024 sind auf der neuen Homepage des Landes Oberösterreich zu finden: rundumdenhund.at.
Wir ersuchen im Sinne eines guten Miteinanders um Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in der Hundehaltung.